Einreisebestimmungen & Visa-Gültigkeiten – Europäische Staaten | reiseplanet.cc

Kategorie: Einreisebestimmungen, Schengen-Raum, Aufenthaltsdauer & Behördenportale | Quelle: reiseplanet.cc

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Albanien

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Reisepass oder Personalausweis muss bei Einreise noch mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig sein.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Ministry for Europe and Foreign Affairs Albania – eVisa Portal

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Andorra

Visum / Gültigkeit: Andorra verlangt kein eigenes Visum; der Aufenthalt ist für Touristen für bis zu 90 Tage gestattet. Da die Einreise ausschließlich über Frankreich oder Spanien erfolgt, müssen Reisende die jeweiligen Schengen-Einreisebestimmungen (gültiger Reisepass oder Personalausweis) erfüllen.

Offizielle Behörde: Govern d'Andorra – Portal Oficial

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Belgien

Visum / Gültigkeit: Mitglied der EU und des Schengen-Raums. Für EU- und EFTA-Bürger gilt Freizügigkeit ohne zeitliche Begrenzung (gültiger Reisepass oder Personalausweis ausreichend). Drittstaatsangehörige ohne Visumpflicht reisen für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum ein.

Offizielle Behörde: Office des Étrangers / Dienst Vreemdelingenzaken Belgien

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Bosnien und Herzegowina

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für touristische Reisen für Staatsbürger aus EU- und Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Die Einreise ist mit einem gültigen Reisepass oder biometrischen Personalausweis (mindestens 3 Monate Restgültigkeit) möglich.

Offizielle Behörde: Service for Foreigners' Affairs Bosnia and Herzegovina

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Bulgarien

Visum / Gültigkeit: Mitglied der EU und des Schengen-Raums (Luft- und Seegrenzen sowie reguläre Schengen-Regeln). EU-Bürger genießen unbeschränktes Aufenthaltsrecht mit Personalausweis oder Reisepass. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Grenze von bis zu 90 Tagen je 180-Tage-Fenster.

Offizielle Behörde: Ministry of Foreign Affairs Republic of Bulgaria

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Dänemark

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitglied. Freizügigkeit ohne zeitliches Limit für EU- und EFTA-Bürger. Drittstaatsangehörige dürfen sich visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Gebiet aufhalten. (Hinweis: Für Grönland und die Färöer gelten gesonderte Bestimmungen).

Offizielle Behörde / Online-Formular: Danish Immigration Service – New to Denmark

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Deutschland

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. EU- und Schweizer Bürger genießen vollständige Freizügigkeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen bis zu 90 Tage je 180 Tage für Tourismus einreisen.

Offizielle Behörde: Auswärtiges Amt Deutschland – Visa und Einreise

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Estland

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Raum. Für EU-/EFTA-Bürger besteht unbegrenzte Freizügigkeit (Reisepass oder ID-Karte). Visumfreie Nicht-EU-Bürger reisen im Rahmen der Standardregelung bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ein.

Offizielle Behörde: Estonian Police and Border Guard Board

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Finnland

Visum / Gültigkeit: Schengen- und EU-Mitgliedstaat. EU-/Schweizer Staatsangehörige haben freies Aufenthaltsrecht. Für touristische Besucher aus visumbefreiten Drittländern beträgt die erlaubte Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Finnish Immigration Service (Migri)

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Frankreich

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. EU-Bürger genießen Niederlassungsfreiheit mit Personalausweis oder Reisepass. Visumbefreite Drittstaatsangehörige können bis zu 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum im Schengen-Gebiet verweilen.

Offizielle Behörde / Online-Formular: France-Visas – Offizielles Visumportal der Französischen Republik

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Griechenland

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitglied. Freizügigkeit für EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Reisepass oder Personalausweis. Visumbefreite Drittstaatsbürger dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen für touristische Zwecke im Land aufhalten.

Offizielle Behörde: Ministry of Foreign Affairs Greece – Visa Information

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Irland

Visum / Gültigkeit: Mitglied der EU, jedoch nicht Teil des Schengen-Raums (Teil der Common Travel Area mit UK). Für EU-Bürger gilt Freizügigkeit (Reisepass oder Personalausweis ausreichend). Visumbefreite Nicht-EU-Touristen (z. B. USA, Kanada) erhalten bei Ankunft typischerweise eine Einreisegenehmigung für bis zu 90 Tage.

Offizielle Behörde: Irish Immigration Delivery (ISD)

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Island

Visum / Gültigkeit: Teil des Schengen-Raums (EWR-Mitglied). Staatsbürger der EU und der Schweiz genießen Freizügigkeit mit gültigem Reisedokument. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Höchstdauer von 90 Tagen je 180 Tage.

Offizielle Behörde: Directorate of Immigration Iceland (Útlendingastofnun)

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Italien

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. EU-Bürger reisen mit Personalausweis oder Reisepass ohne zeitliche Beschränkung ein. Visumfreie Reisende aus Drittstaaten dürfen für Tourismus maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen verbleiben.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Ministero degli Affari Esteri – Il visto per l'Italia

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Kosovo

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Die Einreise ist mit einem Reisepass oder biometrischen Personalausweis (mindestens 3 Monate gültig) gestattet.

Offizielle Behörde: Ministry of Internal Affairs Republic of Kosovo

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Kroatien

Visum / Gültigkeit: Vollmitglied der EU und des Schengen-Raums. Für Bürger der EU und der Schweiz gilt uneingeschränkte Freizügigkeit mit Pass oder Personalausweis. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt das 90-Tage-Limit innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Ministry of the Interior Republic of Croatia (MUP)

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Lettland

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen sich zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum aufhalten.

Offizielle Behörde: Office of Citizenship and Migration Affairs Latvia (PMLP)

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Liechtenstein

Visum / Gültigkeit: Teil des Schengen-Gebiets (EWR-Mitglied) in Zollunion mit der Schweiz. EU- und Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit. Für Drittstaatsangehörige gelten die Standard-Schengen-Grenzen von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Ausländer- und Passamt Fürstentum Liechtenstein

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Litauen

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitglied. Bürger der EU und der Schweiz reisen ohne zeitliche Beschränkung visumfrei ein. Für visumbefreite Drittstaatsbürger ist der Aufenthalt auf maximal 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum begrenzt.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Migration Department of the Republic of Lithuania (MIGRIS)

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Luxemburg

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitglied. Freizügigkeit für EU- und EFTA-Bürger mit gültigem Ausweisdokument. Für visumfreie Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Regelung für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Guichet.lu – Einwanderungsportal Großherzogtum Luxemburg

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Malta

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitglied. Für EU-Bürger gilt Niederlassungs- und Aufenthaltsfreiheit. Für visumbefreite Reisende aus Drittstaaten ist ein touristischer Aufenthalt für bis zu 90 Tage je 180 Tage zulässig.

Offizielle Behörde: Identità Malta Agency

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Moldau

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Reisepass oder biometrischer Personalausweis muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Ministry of Foreign Affairs of Moldova – eVisa Portal

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Monaco

Visum / Gültigkeit: Monaco besitzt keine eigenen Grenzkontrollen und befindet sich in Zoll- und Währungsunion mit Frankreich. Für EU-Bürger gilt visumfreier Aufenthalt mit Pass oder Ausweis für bis zu 90 Tage (für längeren Aufenthalt ist eine monegassische Carte de Séjour erforderlich).

Offizielle Behörde: Gouvernement Princier de Monaco – Service Public

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Montenegro

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger aus EU- und Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage mit Reisepass oder für bis zu 30 Tage mit gültigem Personalausweis. Reisepass muss mindestens 3 Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden bei der örtlichen Touristenorganisation.

Offizielle Behörde: Ministry of Foreign Affairs Montenegro

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Niederlande

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für Bürger der EU und der Schweiz mit Pass oder Personalausweis. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

Offizielle Behörde: Immigration and Naturalisation Service (IND) Netherlands

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Nordmazedonien

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Einreise mit gültigem Reisepass oder Personalausweis (mind. 3 Monate Gültigkeit) gestattet.

Offizielle Behörde: Ministry of Foreign Affairs Republic of North Macedonia

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Norwegen

Visum / Gültigkeit: Schengen- und EWR-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger mit gültigem Personalausweis oder Pass. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen bis zu 90 Tage je 180 Tage einreisen. (Für Spitzbergen/Svalbard gelten Sonderbestimmungen außerhalb des Schengen-Abkommens).

Offizielle Behörde: Norwegian Directorate of Immigration (UDI)

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Österreich

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Vollständige Freizügigkeit für Staatsbürger aus EU und Schweiz mit Reisepass oder Personalausweis. Für visumfreie Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Obergrenze von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)

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Polen

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. EU-Bürger genießen Freizügigkeit mit Pass oder Personalausweis. Visumfreie Drittstaatsangehörige können für touristische Zwecke für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen einreisen.

Offizielle Behörde: Office for Foreigners Poland (UdSC)

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Portugal

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat (einschließlich Madeira und Azoren). Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage je 180 Tage für Tourismus aufhalten.

Offizielle Behörde: Agência para a Integração, Migrações e Asilo (AIMA) Portugal

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Rumänien

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat (Luft- und Seegrenzen integriert). EU-Bürger genießen unbeschränktes Aufenthaltsrecht mit Ausweis oder Pass. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Grenze von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Ministry of Foreign Affairs Romania – eVisa Portal

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San Marino

Visum / Gültigkeit: Kein Visum erforderlich für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Da San Marino eine Enklave innerhalb Italiens ist, gelten für die Anreise die italienischen und europäischen Schengen-Vorschriften.

Offizielle Behörde: Segreteria di Stato Affari Esteri San Marino

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Schweden

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt die Begrenzung auf maximal 90 Tage je 180-Tage-Fenster.

Offizielle Behörde: Swedish Migration Agency (Migrationsverket)

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Schweiz

Visum / Gültigkeit: Teil des Schengen-Raums. Bürger aus EU- und EFTA-Staaten genießen Freizügigkeit (Reisepass oder Personalausweis erforderlich). Für visumbefreite Bürger aus Drittländern gilt die Schengen-Obergrenze von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Staatssekretariat für Migration (SEM) Schweiz

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Serbien

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Die Einreise ist mit einem Reisepass oder biometrischen Personalausweis gestattet.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Portal eUprava – Republic of Serbia eVisa Portal

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Slowakei

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für Bürger aus der EU und der Schweiz. Visumbefreite Drittstaatsangehörige dürfen sich für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Land aufhalten.

Offizielle Behörde: Bureau of Border and Alien Police Slovakia

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Slowenien

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger. Visumbefreite Drittstaatsangehörige können für touristische Zwecke für bis zu 90 Tage je 180 Tage einreisen.

Offizielle Behörde: Government of Slovenia – Migration and Alien Policy

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Spanien

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat (inklusive Balearen und Kanaren). EU-Bürger genießen Niederlassungsfreiheit mit Pass oder Ausweis. Visumbefreite Drittstaatsbürger dürfen sich für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

Offizielle Behörde: Ministerio del Interior España – Extranjería

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Tschechien

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für Bürger aus EU und Schweiz mit Personalausweis oder Reisepass. Für visumbefreite Drittstaatsangehörige gilt die Schengen-Frist von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Offizielle Behörde: Ministry of the Interior of the Czech Republic – Immigration

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Türkei

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger aus DACH- und fast allen EU-Staaten für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums. Die Einreise ist für Bürger vieler europäischer Länder (u. a. Deutschland, Schweiz) mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gestattet. Für visumpflichtige Nationen steht das offizielle E-Visa-Portal zur Verfügung.

Offizielle Behörde / Online-Formular: Republic of Türkiye Electronic Visa Application System

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Ukraine

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für Staatsbürger der EU und der Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Reisepass muss für die gesamte Dauer gültig sein. Hinweis: Sicherheitslage, Reisehinweise und zwingende Auslandskrankenversicherungen beachten.

Offizielle Behörde / Online-Formular: State Migration Service of Ukraine

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Ungarn

Visum / Gültigkeit: EU- und Schengen-Mitgliedstaat. Freizügigkeit für EU- und Schweizer Bürger. Visumfreie Drittstaatsangehörige dürfen sich für bis zu 90 Tage je 180-Tage-Fenster im Schengen-Gebiet aufhalten.

Offizielle Behörde: National Directorate-General for Aliens Policing Hungary (OIF)

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Vatikanstadt

Visum / Gültigkeit: Enklave innerhalb Roms. Es bestehen keine Grenzkontrollen zum Staatsgebiet; der Zugang ist öffentlich (Petersplatz und -dom) oder erfordert Tickets für die Vatikanischen Museen. Es gelten die Schengen-Bestimmungen Italiens.

Offizielle Behörde: Stato della Città del Vaticano

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Vereinigtes Königreich (UK)

Visum / Gültigkeit: Visumfrei für touristische Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (180 Tage) für Staatsbürger der EU und der Schweiz. Die Einreise erfordert zwingend einen gültigen Reisepass (Personalausweis genügt im Regelfall nicht mehr). Pflicht: Einführung der elektronischen Reisegenehmigung UK ETA (Electronic Travel Authorisation), die vor dem Abflug online oder per App beantragt werden muss (Gültigkeit 2 Jahre für mehrfache Einreisen).

Offizielle Behörde / Online-Formular: UK Visas and Immigration – Apply for an Electronic Travel Authorisation (ETA)

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Zypern (Republik Zypern)

Visum / Gültigkeit: Mitglied der EU, jedoch noch nicht vollständig in das visumfreie Schengen-System ohne Grenzkontrollen integriert. Für EU- und EFTA-Bürger gilt Freizügigkeit (Reisepass oder Personalausweis genügt). Drittstaatsangehörige dürfen sich visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.

Offizielle Behörde: Civil Registry and Migration Department Cyprus

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