CDC USA

Travel Notices - CDC Travelers' Health

Travel notices are designed to inform travelers and clinicians about current health issues related to specific destinations. These issues may arise from disease outbreaks, special events or gatherings, natural disasters, or other conditions that may affect travelers’ health. Travel Notices - CDC Travelers' Health
  • Level 1 - Hepatitis A in Costa Rica
    There is an outbreak of hepatitis A (HAV) in Costa Rica. Most cases have been reported in San José province.
  • Level 2 - Yellow Fever in Colombia
    An increased number of cases of yellow fever have been reported in Colombia.
  • Level 1 - Global Dengue
    Dengue is a year-round risk in many parts of the world, with outbreaks commonly occurring every 2–5 years. Travelers to risk areas should prevent mosquito bites. Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu Country List : Colombia, Vietnam, Maldives, Bolivia, Cambodia, Kenya, Malaysia, Sri Lanka, Bangladesh, Costa Rica, Marshall Islands, Vanuatu
  • Level 2 - Chikungunya in Nicaragua
    There is an outbreak of chikungunya in Nicaragua. You can protect yourself by preventing mosquito bites.
  • Level 2 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in the Democratic Republic of the Congo and Uganda
    CDC recommends practicing enhanced precautions for travel to Uganda or to provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) not affected by the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak. Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda Country List : Democratic Republic of the Congo, Uganda
  • Level 1 - Paratyphoid Fever in Yemen
    Cases of paratyphoid fever are being reported in returning travelers from Yemen. You can prevent paratyphoid fever by practicing safe eating and drinking habits.
  • Level 1 - Diphtheria in Sub-Saharan Africa
    There are outbreaks of diphtheria in several countries in Africa. Vaccination against diphtheria is essential to protect against the disease. Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senega Country List : Chad, Guinea, Niger, Nigeria, Mali, Mauritania, Somalia, Senegal
  • Level 2 - Zika in Indonesia
    Cases of Zika are being reported in returning travelers from Bali, Indonesia. All travelers to Bali should take steps to prevent mosquito bites and sexual transmission of Zika virus during and after travel.
  • Level 4 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in Ituri and Nord-Kivu Provinces of the Democratic Republic of the Congo
    CDC recommends avoiding all travel to Ituri and Nord-Kivu (North-Kivu) provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) due to the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak unless traveling for humanitarian aid or emergency response.
  • Level 3 - Ebola Bundibugyo Virus Disease in Haut-Uélé and Tshopo Provinces of the Democratic Republic of the Congo
    CDC recommends avoiding nonessential travel to Haut-Uélé and Tshopo provinces in the Democratic Republic of the Congo (DRC) due to the current Bundibugyo virus disease (BVD) outbreak.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Sicherheit

    Terrorismus

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​
     

    Sicherheit

    Terrorismus

    Vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzungen im Nahen und Mittleren Osten besteht weltweit eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge und Entführungen. Eine besondere Gefahr geht dabei von islamistischen Terrororganisationen aus, die entsprechende Drohungen ausgesprochen haben. Im Fokus stehen vor allem israelische, jüdische und US-amerikanische Personen und Einrichtungen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Opfer bzw. Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

    Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Botschaften und Konsulate, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

    Kriminalität

    In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen u.a. zu Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

    Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden. Im Fall eines Diebstahls ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten; mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren muss bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden.

    Zudem werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
    • Beachten Sie bei einer Autopanne auf Autobahnen die englischsprachigen Informationen der slowenischen Autobahngesellschaft und deren deutschsprachiges Informationsblatt. Bei Pannen auf sonstigen Straßen können Sie sich an den slowenischen Automobilverband AMZS wenden.
    • Seien Sie äußerst zurückhaltend, wenn kurz nach einer Panne ein Abschleppunternehmen ungefragt seine Hilfe anbietet. Stellen Sie sicher, dass es sich um das durch Ihren Automobilclub beauftragte Unternehmen handelt. Lassen Sie sich dafür stichprobenartig Ihre eigenen Daten oder Fahrzeugdaten, die nur dem jeweiligen Automobilclub bekannt sind und an das Abschleppunternehmen übermittelt worden sein müssen, durch das Abschleppunternehmen bestätigen.
    • Geben Sie Ihr Telefon nicht aus der Hand und kommunizieren Sie selbst mit dem jeweiligen Automobilclub, auch wenn Ihnen Hilfe angeboten wird.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich über die Notrufnummer 113 an die Polizei.

    Natur und Klima

    Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima. 

    In den Bergregionen Sloweniens kommt es häufig zu plötzlichen Wetterumschwüngen, die eine Gefahr für Wandernde darstellen.

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden. 

    Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    • Beachten Sie die auf Wanderwegen eingerichteten Absperrungen und befolgen Sie die Warnhinweise.
    • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen.
    • Beachten Sie die Hinweise der slowenischen Polizei zum Wandern, Klettern und Skifahren.
    • Beachten Sie die aktuellen Hinweise zur Wetterlage sowie zur Verkehrslage und informieren Sie sich bei der slowenischen Tourismusbehörde.
    • Die slowenische Tourismusbehörde bietet aktuelle Informationen zu touristischen Reisen.
    • Über den Straßenzustand und Straßensperren informiert Sie das PIC Traffic Information Centre.
    • Verfolgen Sie regelmäßig die Wetterberichte. Aktuelle Hinweise liefert die slowenische Umweltbehörde.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Freilebende Bärenpopulation

    In Slowenien gibt es eine größere freilebende Bärenpopulation. 
    Braunbären können sich auf der Suche nach Nahrung auch in bewohnten Gegenden und Ortschaften sowie an Landstraßen aufhalten. Vereinzelt kam es in den letzten Jahren zu Angriffen auf Passanten und Wanderer auch in Vororten der Hauptstadt Ljubljana.

    • Beachten Sie entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
    • Informieren Sie sich zu Verhaltenshinweisen bei Bärenkontakt.
    • Halten Sie Abstand von den Tieren, bleiben Sie ruhig und rennen Sie nicht weg. 

    Reiseinfos

    Reise in Nachbarländer

    Reisende – auch Kinder – müssen stets in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Andernfalls droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

    Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
    In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
    Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

    Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
    Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.

    Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
    Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
    Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.

    Bußgelder sind hoch und werden z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländische Personen sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.

    • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
    • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
    • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
    • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Stellen und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
    • Bei einem Unfall erreichen Sie die Polizei über die Notrufnummer 113, die Rettungsdienste über die Notrufnummer 112.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.

    LGBTIQ

    In Slowenien gilt die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.

    Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich insbesondere auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.

    Besitz und Konsum geringer Mengen von Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis konfisziert.

    Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, in Besitz einer Bescheinigung nach §75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten sind überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Ja
    • Vorläufiger Personalausweis:Ja, muss gültig sein.
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber der slowenischen Polizei nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

    Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Belege aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen:

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Hepatitis B angeraten.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Slowenien ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

    • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    West-Nil-Fieber kann zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

    Die in Slowenien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken, siehe Schutz vor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

     

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    Aktuelles

    Sicherheitslage

    Im Nachgang zu der Urteilsverkündung vom 16. September 2026 im Hauptverfahren der kosovarischen Sonderkammern in Den Haag muss in den kommenden Tagen mit weiteren Protestaktionen und Kundgebungen gerechnet werden.

    Nach einem Sprengstoffanschlag Ende 2024 ist die Lage im Norden Kosovos grundsätzlich stabil, kurzfristige Änderungen der Sicherheitslage können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 
    Die kosovarische Polizei, EULEX und KFOR zeigen verstärkte Präsenz in der Region. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die auch Ausländer betreffen, sind weiterhin möglich. Ebenso kann es auch immer wieder anlassbezogene Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geben.

    • Lassen Sie bei Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
    • Verfolgen Sie die Nachrichtenlage aufmerksam und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig. 

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.

    In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.

    Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.

    • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.
    • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
    • Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richten sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor. Seit 2023 gibt es in Kosovo ein großes Aufkommen an gefälschten Euro-Münzen. Betroffen sind insbesondere 2-Euro-Münzen, oft geben sie den Anschein, in Deutschland geprägt worden zu sein (Motiv Adler).

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Nehmen Sie kein Münzgeld aus Kosovo mit nach Deutschland.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.

    Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums bei Erdbeben vertraut.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Straßenzustand in Kosovo ist teils schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

    Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über Byroja Kosovare e Sigurimit abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.

    • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt, und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.

    Rechtliche Besonderheiten

    Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

    Geld/Kreditkarten

    In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Debitkarten (Girocard). Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.

    • Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Diese Vorschrift wird seit dem 15. März 2026 laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums strenger kontrolliert.

    Visum

    Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.

    Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).

    Meldepflicht

    Ausländische Staatsangehörige in Kosovo sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Einreise an der Grenzstation oder bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Diese Vorschrift wird laut Mitteilung des kosovarischen Innenministeriums seit dem 15. März 2026 strenger kontrolliert.

    Ausreise über Serbien

    Siehe Aktuelles

    Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.

    Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.

    • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.
    • Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.
    • Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.
    • Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.

    Minderjährige

    Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu benennenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

    Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

    • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
    • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
    • 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
    • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.

    Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.

    Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.

    Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs zu finden.

    Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

    Tiere

    Bei der Einreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) muss ein Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorgelegt werden. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    West-Nil-Fieber

    Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

    In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

    • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
    • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
    • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)

    Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

    Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

    Luftverschmutzung

    Medizinische Versorgung

    Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – LGBTIQ

    Redaktionelle Änderungen

     

     

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    LGBTIQ

    Am 12. und 13. September 2026 wurden in fünfzehn türkischen Provinzen (darunter Izmir, Aydin, Ankara, Mersin und Istanbul) Razzien in verschiedenen Lokalitäten, Privatwohnungen sowie Vereinen der türkischen LGBTIQ-Community durchgeführt. Dabei kam es zu über 100 Festnahmen sowie zur Sperrung von Internetseiten und Social-Media-Accounts. In den Folgetagen kam es bei Solidaritäts-Veranstaltungen für die LGBTIQ-Community zu weiteren Festnahmen, siehe Reiseinfos - LGBTIQ.         

    • Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und weiteren möglichen Einschränkungen.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie auch in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
    • Machen Sie sich bewusst, dass in Teilen der türkischen Gesellschaft mit starken Vorurteilen und Ressentiments gegenüber LGBTIQ gerechnet werden muss.

    Sicherheitslage in der Region

    Die Sicherheitslage in den Ländern um den Persischen Golf ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Sicherheitsbedenken erneut eingestellt oder eingeschränkt. 

    Sicherheitsrelevante Auswirkungen auch auf Länder, die nicht unmittelbar am Konflikt beteiligt sind, wie beispielsweise die Türkei, können im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht weiterhin das Risiko von Einschränkungen für den Flugverkehr, inklusive der Stornierung von Flügen und anhaltender Sperrung von Lufträumen. 

    In allen Teilen der Türkei muss zudem grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

    • Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit/Terrorismus sowie den weltweiten Sicherheitshinweis.
    • Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um US-amerikanische, jüdische und israelische sowie generell alle militärischen Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
    • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
    • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf dieKrisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.

    Demonstrationen

    Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden. 

    • Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen und seien Sie in deren Umfeld äußerst vorsichtig, siehe auchRechtliche Besonderheiten. 

    Festnahmen und Einreiseverweigerungen

    Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe Rechtliche Besonderheiten

    Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

    Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen. 

    Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

    Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein.

    Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

    • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
    • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
    • Beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen kann.
    • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
    • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.                                                                         

    Sicherheit

    Terrorismus

    In allen Teilen der Türkei muss grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden, insbesondere in den großen Metropolen.

    Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, vor allem in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar. Seit 2015 kam es wiederholt zu Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele. Auch in den Innenstädten von Istanbul und Ankara gab es bereits Anschläge mit hohen Opferzahlen, wie 2022 bei einem Sprengstoffanschlag auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal und 2023 bei einem Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara. Im Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde. Am 7. April 2026 kam es zu einem bewaffneten Angriff in der Nähe des israelischen Generalkonsulats in Istanbul.

    Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen immer wieder Anschläge. Weitere Entwicklungen im Rahmen des Ende 2024 angestoßenen Lösungsprozesses (auch „Friedens-Prozess“ oder „Prozess für eine Terror-freie Türkei“) zur Kurdenfrage bleiben abzuwarten.  

    Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak

    Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. 

    • Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien,Iranund Irak.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
    • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
    • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
    • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
    • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuellesund Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.

    Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auch anderweitige Proteste und Demonstrationen mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. 

    Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt. 
    Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
    Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. 

    Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige sind Ziel sexueller Übergriffe geworden, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen.

    Deutsche Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr Opfer von Betrugsfällen. So werden Urlauber unter einem erfundenen Vorwand (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. Alternativ werden Urlauber (meist per E-Mail) aufgefordert, umgehend eine Zahlung für angebliche Transitgebühren des türkischen Zolls für Paketsendungen zu leisten, da sonst angeblich kein Versand erfolgen kann. Derartige Gebühren werden in der Türkei nicht erhoben.

    Vor allem im Großraum Istanbul sind vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen. 

    • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
    • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung, siehe auchGesundheit - Aktuelles).  
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Ein großer Teil der Türkei, unter anderem auch Großstädte wie Istanbul, liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben ist ggf. zu rechnen.

    2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen waren die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Auch das Beben im April 2025 im Marmara-Meer südwestlich von Istanbul hatte zahlreiche Verletzte zur Folge.

    Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
    Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
    Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

    Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

    Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
    Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

    Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards.  Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

    Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

    Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
    In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

    In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke.

    Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

    • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
    • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.
    • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.
    • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
    • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie auf Einschaltung des Taxameters.
    • Achten Sie auf einen gepflegten Gesamteindruck der Unterkunft; wenden Sie sich bei ungewöhnlichen Gerüchen oder (unklaren) gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich an die Rezeption oder suchen Sie ärztliche Hilfe auf.
    • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“. Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.

    Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

    Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

    • Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
    • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
    • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
    • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.

    LGBTIQ

    In der Türkei wird das justizielle Vorgehen gegen Personen und Organisationen der LGBTIQ-Community verschärft. Am 12. September 2026 wurden in fünfzehn türkischen Provinzen (darunter Izmir, Aydin, Ankara, Mersin und Istanbul) Razzien in verschiedenen Lokalitäten der türkischen LGBTIQ-Community durchgeführt. Dabei kam es zu zahlreichen Festnahmen von LGBTIQ-Aktivisten und Besuchern LGBTIQ-freundlicher Lokale sowie zur Sperrung von Internetseiten und Social-Media-Accounts. Betroffenen wird die Gründung einer Organisation zum Zweck der Begehung von Straftaten, Prostitution, Obszönität und/oder Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln zum persönlichen Gebrauch vorgeworfen. Die türkische Regierung begründet das Vorgehen mit dem Schutz von Familien und Kindern bzw. mit der Bekämpfung von Inhalten, die gegen die „allgemeine Moral“ verstoßen.

    Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei bislang nicht strafbar. Veranstaltungen wie die „Pride Parade“ werden von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst.  
    Zudem kommt es gelegentlich zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite. Es sollte bei Teilen der türkischen Gesellschaft mit starken Vorurteilen und Ressentiments gegenüber LGBTIQ gerechnet werden. 

    • Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden - siehe auchRechtliche Besonderheiten.
    • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

    Rechtliche Besonderheiten

    Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
    Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

    Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
    Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
    Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.

    In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen. 

    In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer).

    Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von sog. „roten Rezepten“ befugten Ärzte verschrieben werden. 

    Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

    Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten. 

    Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

    • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
    • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
    • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
    • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.
    • Vermeiden Sie jede Mitnahme von Substanzen, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel angesehen werden könnten.
    • Transportieren Sie nie Gepäckstücke, Pakete oder andere Gegenstände für Dritte ohne eigene Kenntnis des Inhalts; Unkenntnis schützt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

    Geld/Kreditkarten

    Siehe Aktuelles

    Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird.
    Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Ja
    • Vorläufiger Personalausweis:Ja, wird aber nicht empfohlen
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen bei Einreise in die Türkei 
    Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich

    Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
    Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

    Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

    Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

    Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

    • Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziellandes, u.a. im Hinblick auf eine dort ggf. erforderliche Mindestrestgültigkeit des Reisedokuments.
    • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.

    Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer

    Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die erforderliche Mindestrestgültigkeit für das Zielland aufwiesen.

    Einreise in die Türkei aus Syrien

    Eine Einreise in die Türkei aus Syrien ist auf dem Landweg für nicht-türkische Staatsangehörige nur mit einer vorab einzuholenden Sondergenehmigung des Gouverneursamts Hatay und nur für den Grenzübergang Hab el Hawa möglich. Der Antrag auf Grenzübertritt muss schriftlich bei der Zivilverwaltungsbehörde Cilvegözü (Cilvegözü Mülki İdare Amirliği, Tel.: +90 326-432 30 67) gestellt werden.

    Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften (u.a. Turkish Airlines) angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.

    • Beachten Sie die Reisewarnung für Syrien. 

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

    Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
    Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.

    Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

    Einreisekontrolle und Zurückweisungen

    In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).

    Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, ist seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert worden. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf. 

    Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.

    • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
    • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
    • Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
    • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
    • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

    Längerfristiger Aufenthalt

    Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

    Doppelstaater

    Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt - mit der Folge, dass eine konsularische Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen in aller Regel nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist.
    Deutsch-türkische Doppelstaater, die mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreisen, sollten auch mit diesem Pass ausreisen.

    Minderjährige

    Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

    In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.

    Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

    Weiterreise in Nachbarländer

    Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

    Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

    Grenzgebiete zu Syrien, Iran und Irak

    Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien, Iran und Irak.

    Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich.

    Im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besteht Minengefahr.

    Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende, die Devisen über den vorgenannten Beträgen ausführen möchten, müssen dazu eine Zollerklärung einreichen. Weitere Informationen erteilt der türkische Zoll.

    Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.

    Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

    • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
    • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
    • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
    • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
    • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
    • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
    • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.

    Einfuhr eines Fahrzeugs

    Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

    Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.

    Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.

    Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.

    Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

    Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.

    Tiere

    Die Einfuhr von bis zu zwei Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisendem ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein; die Einfuhr einiger Rassen („Kampfhunde“) ist verboten. Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist notwendig.

    Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft vor Abreise ist dringend zu empfehlen.

    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS

    Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

    Luftverschmutzung

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines Krankenhauses der Stufe 3 (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen.
    Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen. 
    In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im Merkblatt zur Kostenübernahme im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden. 

    Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt: 
    Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt keine allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten vor Behandlungsbeginn, z.B. durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen.

    In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern.

    Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen.

    • Schließen Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit und schützen Sie diese vor hohen Temperaturen.
    • Klären Sie vor einer Behandlung die voraussichtlichen Kosten.
    • Lassen Sie sich vor Reisebeginn (vor allem bei chronischen Erkrankungen und absehbarem medizinischen Behandlungsbedarf) von Ihrer Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausstellen, um die Behandlungskosten in der Regel abzusichern.
    • Lassen Sie sich vor der Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner beraten und passen Sie gegebenenfalls Ihren Impfschutz an. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG).

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Ebolafieber

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:

    • die Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Lomami, Maniema, Mongala, Tanganyika, Tshopo, Süd-Ubangi, Bas-Uélé, Haut-Uélé;
    • den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba) sowie
    • das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf).

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert. 

    Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten. 

    Ebolafieber

    Am 15. Mai 2026 wurde ein Ebolafieber-Ausbruch durch das Bundibugyo-Ebolavirus in der Provinz Ituri gemeldet. 
    Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
    Die kongolesischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet. Dennoch ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, vor allem in den Provinzen Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Haut-Uélé, Bas-Uélé, Süd-Ubangi sowie Tshopo. 
    Im Gegensatz zu den Zaire-Ebolastämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus.

    Mit Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 20. Juli 2026 wurden die Quarantäneregelungen angepasst. Gesundheitspersonal und andere Reisende aus betroffenen Gebieten werden in drei Risikokategorien eingeteilt. 

    • Kategorie A (nicht-geschützter Kontakt oder Hochrisikokontakt mit dem Virus): 21 Tage verpflichtende Quarantäne.
    • Kategorie B (geschützter Kontakt mit dem Virus und geringes Expositionsrisiko): 21 Tage aktive Beobachtung, nationale & internationale Reise nur nach Einzelfallentscheidung.
    • Kategorie C (kein Kontakt mit dem Virus): 21 Tage Selbstkontrolle und Aufforderung zur Meldung etwaiger Symptome, keine Reisebeschränkungen. 

    Die Regelungen gelten nur für Personen, die sich in den von Ebola betroffenen Provinzen aufgehalten haben.
    Nach Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo sollten sich Reisende vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z.B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis, siehe Sicherheit.
    • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden. Unter anderem besteht für die betroffenen Provinzen und die Hauptstadt Kinshasa ein Verbot von Großveranstaltungen. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
    • Berühren Sie keine lebendigen und tote Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
    • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der betroffenen Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
    • Beachten Sie ggf. die empfohlenen Maßnahmen des RKI für aus dem Ausland zurückkehrendes medizinisches und anderes Personal, das in der Patientenversorgung oder Ausbruchsbekämpfung im Rahmen eines Ausbruchs von viral hämorrhagischen Fiebern tätig war.

    Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

    Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich seit Anfang 2025 erheblich verschlechtert und ist weiterhin volatil.

    Seit Januar 2025 kommt es im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda zu vermehrten Kampfhandlungen und Gebietsgewinnen der M23, die auch die Provinzhauptstädte Goma (Provinz Nord-Kivu) und Bukavu (Provinz Süd-Kivu) sowie vorübergehend die Stadt Uvira eingenommen haben. Seit Januar 2026 befindet sich Uvira wieder unter Kontrolle der kongolesischen Streitkräfte; die Lage vor Ort bleibt jedoch volatil. Die beteiligten Parteien setzen Drohnen bei Kampfhandlungen ein, mit weitreichenden humanitären Folgen. Auch der weitab der Gefechte liegende Flughafen in Kisangani (Provinz Tshopo) wurde bereits mehrfach mit Drohnen angegriffen. Weitere militärische Vorstöße der M23 können nicht ausgeschlossen werden. 

    In den von der M23 besetzten Gebieten kann es zu willkürlichen Verhaftungen und Tötungen kommen. Zudem ist das lokale Bankensystem ins Erliegen geraten und eine Versorgung mit Bargeld ist nicht möglich; die allgemeine Versorgungslage ist dementsprechend prekär.

    Bei Ausreisen über den Grenzposten Goma/Gisenyi kann es zu Einschränkungen kommen. Der Flughafen Goma musste nach Kampfhandlungen zwischen M23 und der kongolesischen Armee den kommerziellen Flugverkehr einstellen.

    In den Provinzen Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, kommt es v.a. durch die islamistische Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) verstärkt zu Angriffen auf und Massakern an Zivilisten. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig. Vermeiden Sie derzeit den Weg zum Flughafen, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
    • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.  

    Landesweite Proteste gegen geplante Verfassungsänderung

    Seit Juni 2026 ruft die Oppositionsallianz C64 zu Protesten gegen eine geplante Verfassungsänderung auf. Diese finden insbesondere im Regierungsviertel Gombe sowie in der Umgebung des Parlaments „Palais du Peuple“ statt. Es kann jederzeit zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Der Weg zum Flughafen in Kinshasa ist insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gefährlich. Im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa gibt es immer wieder Straßensperren sowie erhöhte Polizei- und Militärpräsenz.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Vergewissern Sie sich vor einer Fahrt/einer Bewegung außerhalb stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
    • Vermeiden Sie den Weg zum Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben. Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein.
    • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Die Registrierung ist auch per ELEFAND-App möglich.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete wird gewarnt:

    • die Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Haut-Lomami, Maniema, Mongala, Tanganyika, Tshopo, Süd-Ubangi, Bas-Uélé, Haut-Uélé;
    • den nördlichen Teil der Provinz Haut-Katanga (insbesondere das Gebiet des Nationalparks Upemba) sowie
    • das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik (50 km zum Grenzverlauf).

    Deutsche Staatsangehörige, die sich in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu aufhalten, werden zur Ausreise aufgefordert. 

    Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird abgeraten. 

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda, Burundi und Ruanda erobert hat. Seit 2025 besetzen diese Gruppierungen große Gebiete im Ostkongo, inklusive der Provinzhauptstädte Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu). Darüber hinaus wurde die Stadt 
    Uvira von Dezember 2025 bis Januar 2026 vorübergehend eingenommen. Im Februar 2026 griff die bewaffnete Gruppe M23 den Flughafen in der Stadt Kisangani mit Drohnen an. Sie hat auf Provinzebene Parallelregierungen eingerichtet und der Besatzungszustand verstetigt sich zunehmend; eine Kontrolle der besetzten Gebiete durch den kongolesischen Staat ist derzeit nicht gegeben. Die Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) verstärkt die Unsicherheit in diesen Gebieten zusätzlich. Im Norden von Nord-Kivu und in Ituri führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. In der Region Ituri hat sich die Lage seit Juli 2025 weiter verschärft; intensivierte Angriffe der ADF führen insbesondere unter Zivilisten zu vielen Todesopfern. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch erheblich verschärft.

    In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

    Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ in Nord-Kivu sowie der Nationalpark Upemba in den Provinzen Haut-Lomami und Haut-Katanga sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht und zum Teil besetzt. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen. Im März 2026 wurde das Hauptquartier des Nationalparks Upemba in Lusinga durch eine Mai-Mai-Miliz überfallen, es gab Todesopfer.

    In den Provinzen Mai-Ndombe, Kwilu sowie zuletzt Kwango und Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den Volksgruppen Bateke und Bayaka, besonders im Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden ebenfalls für ihre Aktivitäten, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet, teilweise auch in der Nähe von Kinshasa. Da beide Volksgruppen auch am Rande der Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens im April 2024 kam es auch 2025 zu Überfällen, Straßensperren und regelmäßigen Auseinandersetzungen zwischen den kongolesischen Streitkräften und den lokalen Mobondo-Gruppen. 

    In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

    Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.

    Vereinzelt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.

    Straßenkinder (sogenannte „Shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. "Kuluna"), die bewaffnete Überfälle ausführen.

    • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
    • Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist weiterhin aktiv.

    Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden meist von März bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

    Reiseinfos

    SieheAktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl kleinerer Luftfahrtunternehmen entspricht selten europäischen Sicherheitsstandards. Die meisten kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Nicht wenige der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.

    Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Unfällen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren fahren zum Teil gar nicht, zum Teil unregelmäßig und brauchen sehr viel Zeit.

    Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen unsicher und unfallträchtig.

    Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind oft in schlechtem Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

    Im Straßenverkehr sollten Fahrzeuge bei Begegnung mit einem Konvoi des Staatspräsidenten oder anderer Würdenträger soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.

    Gleiches gilt für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden am frühen Morgen oder bei Sonnenuntergang; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.
    Bei längerfristigen Aufenthalten in der Demokratischen Republik Kongo ist die Beantragung eines kongolesischen Führerscheins, der seit Anfang 2025 wieder ausgestellt wird, empfehlenswert.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch zurückhaltendes Verhalten möglichst vermieden werden.
    Bei Fußballspielen und anderen emotional geladenen Ereignissen, aber auch bei Trauerzügen und Beerdigungen kam es wiederholt zu einzelnen Angriffen auf Nichteinheimische.

    Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren des Flughafens, militärischer Einrichtungen, sonstiger Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen (siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten). Zwar wurde das Fotografieren in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Fotoausrüstung kann zum Raub oder zu unliebsamen Begegnungen mit Passanten und Sicherheitskräften (sogar Verhaftung) führen. Kulturelle Widerstände können zu aggressiven Reaktionen ungefragt fotografierter Personen führen.

    • Meiden Sie große, öffentliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder andere emotional aufgeladene Ereignisse) möglichst weiträumig und seien Sie in der Nähe besonders vorsichtig.
    • Fotografieren Sie keine militärischen und strategischen Einrichtungen und auch sonst nur mit entsprechender Erlaubnis, z.B. des Informationsministerium, Presse et Information, Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries, C/Gombe, Tel: +24399991027, +243817008811.
    • Fragen Sie auch bei Personenaufnahmen immer um Erlaubnis bzw. verzichten Sie im Zweifel lieber auf das Fotografieren.

    Reisegenehmigungen

    Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen.

    • Setzen Sie sich vor Verlassen der Provinz Kinshasa mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung und beantragen Sie eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM).

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen sind in der Demokratischen Republik Kongo bislang nicht explizit unter Strafe gestellt, können u.U. aber als Verstoß gegen Sitte- und Moralregeln unter extensiver Auslegung der einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs mit einer Haftstrafe geahndet werden. Das Schutzalter liegt bei 18 Jahren. Das Parlament debattiert seit längerer Zeit einen Gesetzentwurf, der vorsieht, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das Fotografieren von Flughäfen, militärischer Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung, Straßen und öffentlicher Plätze, besonders entlang des Flusses Kongo in Kinshasa (Staatsgrenze) ist verboten.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der USD wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in CDF, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit USD abgewickelt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD nicht älter als Druckjahr 2013. Ältere Scheine sowie 1-USD-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.

    Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. EUR werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des USD ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. VISA, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.

    Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien Brussels Airlines und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).

    Einreise und Zoll

    SieheAktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

    Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

    Es ist mittlerweile möglich, ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu sieben Tage online zu beantragen. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als bei Beantragung über die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo.

    Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende

    SieheAktuellesund Sicherheit

    Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und Ausreiseaufforderungen.
    • Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die Republik Kongo sowie die DR Kongo und Angola Richtung Süden unbedingt vor Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Verlängerung des Aufenthalts

    Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

    Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.

    • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.

    Minderjährige

    Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

    Einfuhrbestimmungen

    Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von CDF ist nicht erlaubt.

    Über sonstige zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichem Wert können ohne Vorwarnung für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

    Tiere

    Haustiere benötigen zur Einreise eine Tollwut-Schutzimpfung, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung sowie einen Impfausweis. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Siehe Aktuelles - Ebolafieber

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Laut WHO-Vorgaben muss bei Ausreise die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

    Standardimpfungen: 

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in der Demokratischen Republik Kongo ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen Privatkliniken gewährleistet. Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, vorübergehende Engpässe können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis und lymphatische Filariosen.

    • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungungyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die in der Demokratischen Republik vorkommenden Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.

    • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus und treten auch bei Reisenden auf. In der Demokratischen Republik Kongo wurde Poliomyelitis (cVDPV1 und cVDPV2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    In der Demokratischen Republik Kongo besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Zudem kommt es wiederholt zu lokalen Ausbrüchen von Ebolafieber vor allem im Osten, seltener im Rest des Landes.

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.
    • Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Neben den o.g. Gesundheitsgefahren besteht in der Demokratischen Republik Kongo auch ein Risiko für die folgende Erkrankung, die i.d.R. jedoch nur sehr selten Reisende betreffen:

    Die Pest kommt im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, vor. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet.

    • Vermeiden Sie den Kontakt zu Nagetieren, insbesondere zu Ratten.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschazan (30 km Abstand zur Grenze) wird gewarnt.

    Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.

    Von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens wird abgeraten.

    Sicherheitslage in der Region

    Seit Anfang September 2026 kommt es im Rahmen der militärischen Auseinandersetzungen zwischen den Huthi bzw. den mit diesen verbündeten Kräften und Saudi-Arabien insbesondere in den Provinzen Al-Baha, Asir, Dschazan, Medina, Mekka, Nadschran und Tabuk immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen, die bereits Tote und Verletzte gefordert haben. Kritische Infrastruktur (z.B. Energieinfrastruktur) wird verstärkt angegriffen. Mit weiteren Luftangriffen, auch über die genannten Regionen Saudi-Arabiens hinaus, sowie mit Beeinträchtigungen des Flugverkehrs muss gerechnet werden.

    Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region, zuletzt auch durch die Huthi und mit diesen verbündeten Kräften. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Saudi-Arabien. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.

    • Überprüfen Sie vor diesem Hintergrund etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
    • Meiden Sie US-amerikanische Einrichtungen, generell militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur (Anlagen der Öl- und Gasindustrie, Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke etc.) möglichst weiträumig.
    • Meiden Sie Menschenansammlungen.
    • Unterlassen Sie das Fotografieren und Filmen von evtl. Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen, Trümmerteilen, sowie militärischen Einrichtungen und kritischer Infrastruktur, sieheReiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Sehen Sie unbedingt davon ab, solche Videos in sozialen Medien zu verbreiten.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte, insbesondere bei Luftalarmen.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
    • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.

    Sicherheit

    Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschazan (30 km Abstand zur Grenze) wird gewarnt.

    Von Reisen in die erweiterte Grenzregion zu Jemen in einem Abstand zur Grenze von etwa 100 km, einschließlich der Städte Abha und Khamis Muschait, wird dringend abgeraten.

    Von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens wird abgeraten.

    Siehe Aktuelles

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Terrorismus

    Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin erhöht. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.

    In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
    • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. 

    Innenpolitische Lage

    Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.

    Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.
    • nformieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.

    Starke Regenfälle können zwischen November und April auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.

    • Verfolgen Sie in diesem Zeitraum die Wettervorhersage z.B. von Arab News oder Saudi Gazette in englischer Sprache.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
    Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

    Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.

    • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
    • Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
    • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).

    Hadsch/Ramadan

    Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das saudi-arabische Gesundheitsministerium. 

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

    • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
    • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien strafrechtlich verfolgt und sind auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt. 

    Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden. 

    Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

    Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

    Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

    Filmaufnahmen/Fotografien/Soziale Medien

    Das Filmen und Fotografieren in Regierungsgebäuden sowie von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Filmen und Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

    Menschen sollten nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Videos und Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina. 

    Die sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritische empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Nein
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

    Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als E-Visum beantragen.

    Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.

    Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.

    Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.

    Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

    Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch das Ministry of Investment. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

    Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

    Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

    Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

    Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

    Arbeitsaufnahme

    In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Hinweise für Doppelstaater

    Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
    Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

    Einfuhrbestimmungen

    Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.

    Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

    Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

    Bei Einfuhr und Ausfuhr sogenannter kontrollierter Medikamente mit Wirkstoffen gegen u. a. Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome benötigen Reisende nach Saudi-Arabien seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudi-arabischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (SFDA). Die Genehmigung muss online vor der Einreise bzw. vor der Ausreise eingeholt werden. Eine abschließende Liste der betroffenen Wirkstoffe finden Sie auf der Webseite der SFDA.

    Reisende, die mit einem oder mehreren Medikamenten, die die auf der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, nach Saudi-Arabien ein- bzw. aus Saudi-Arabien ausreisen möchten, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, können bei der Zollkontrolle auf Probleme stoßen oder an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden.

    Anträge auf Genehmigung können über das Controlled Drug System (CDS) unter folgendem Link nach Anlegen eines Traveller User Accounts eingereicht werden, siehe auch weitere Informationen zu diesem Thema.

    Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.

    Tiere

    Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Bei direkter Einreise aus Deutschland sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Im Rahmen von Hadsch/Umrah sind jedoch alle Reisenden ab einem Jahr verpflichtet eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens zehn Tage vor Einreise verabreicht wurde, vorzuzeigen, siehe Gesundheit - Aktuelles.

    Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien. Für Reisende aus Deutschland ist im Rahmen von Hadsch/Umrah mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen, siehe Gesundheit - Aktuelles.

    Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden und der WHO.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

    Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in der Provinz Aseer.

    Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

    Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

    • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Mücken oder Zecken übertragenen Infektionskrankheiten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe vor Insekten.

    Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.

    • Vermeiden Sie den Konsum von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

    Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.

    • Meiden Sie zum Schutz vor Bilharziose in Oasen den Süßwasserkontakt.

    Luftverschmutzung

    Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
    Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Dennoch:

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Eigentumsdelikte können in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Es sind Überfälle auf Reisende durch teils schwer bewaffnete Kriminelle bekannt. Dabei werden auch Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) gezielt ins Visier genommen.
    In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn weniger Menschen unterwegs sind (z.B. auf Spaziergänger am Stadtrand wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt).
    Vereinzelt wurden Reisende nach Übernahme eines Mietwagens gezielt vom Flughafen bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden u.a. Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt. 
    Bei Nutzung von Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden, besteht ein erhöhtes Risiko für Überfalle bzw. Diebstähle. 
    Reisende sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; auch Kreditkartenbetrug kommt häufig vor. 

    • Unternehmen Sie Spaziergänge, auch in der Innenstadt von Windhuk, möglichst ohne Wertsachen und Fotoausrüstung sowie ohne große Taschen/Rucksäcke; seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
    • Vermeiden Sie Spaziergänge in der Dunkelheit.
    • Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
    • Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften bzw. auf bewachten, offiziell registrierten Campingplätzen.
    • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
    • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Verstauen Sie Ihr Gepäck immer in Ihrem Kofferraum.
    • Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen.
    • Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste ins Taxi zusteigen.
    • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, diese im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
    • Nutzen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße; geben Sie stattdessen Geräten in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken den Vorzug und lassen Sie sich nie von Fremden beim Geldabheben beobachten oder dabei helfen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Vor allem im September und Oktober kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Auch in Tourismusgebieten muss mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur gerechnet werden.

    Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etosha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein. 

    Trockenflussbetten („Rivières“) im ganzen Land können sich in der Regenzeit in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.

    • Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern zu möglichen Beeinträchtigungen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
    • Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    In Namibia herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; bis auf die Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. Das Unfallrisiko von Überlandfahrten wird oft unterschätzt. Die Entfernung plötzlich auftauchender Wildtiere zum eigenen Kfz ist oft schwer einzuschätzen. Übermüdung, Unkonzentriertheit oder kurze Ablenkung können insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens zu schweren Verkehrsunfällen führen. Rettungssanitäter erreichen in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden, was bei schweren Verletzungen lebensgefährlich sein kann. 

    Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis wechseln zur Aufnahme von Passagieren oft plötzlich und völlig unberechenbar Fahrtrichtung und -spur. 

    Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem GPS-Gerät („GPS-Tracker“) aus, das es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.

    Im Schadensfall haben Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen die Beweislast des Öfteren umgekehrt: vom Versicherten wurde der Nachweis verlangt, Schäden nicht fahrlässig verursacht zu haben. Dies kann weitreichende Folgen bis hin zu einer strafrechtlichen Verfolgung und Verhaftung haben.

    Die Treibstoffversorgung in den Lodges der staatlichen Namibia Wildlife Resorts (NWR) ist nicht gewährleistet.

    • Achten Sie immer und insbesondere vor Fahrten in den Etosha Nationalpark und andere abgelegene Regionen auf die für Ihre geplante Reiseroute notwendige Treibstoffmenge. Berücksichtigen Sie hierbei auch den ggf. durch Klimaanlage, Straßenverhältnisse, etc. erhöhten Verbrauch.
    • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
    • Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
    • Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern steuern Sie dazu die nächstgelegene Polizeistation an.
    • Prüfen Sie die vollständigen Vertragsbedingungen genau und hinterfragen Sie Unklarheiten bei der Anmietung von Fahrzeugen/beim Abschluss von Versicherungen.
    • Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
    • Kontrollieren Sie Bremsen, Reifenzustand, etc. vor Fahrtantritt auf Zuverlässigkeit und überprüfen Sie, ob Werkzeug und Wagenheber mit an Bord sind.
    • Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig; führen Sie möglichst zwei Reserveräder mit (Gefahr von Reifenpannen).
    • Achten Sie generell und insbesondere bei Fahrten in den Etosha Nationalpark und anderen abgelegenen Regionen stets auf eine ausreichende Treibstoffversorgung.
    • Kontaktieren Sie im Fall eines Unfalls unmittelbar Ihre Mietwagenfirma und/oder rufen Sie den MVA Fund unter der Nummer 9682, um den Unfall zu melden und Ambulanz etc. anzufordern. Nähere Informationen zum Verhalten bei einem Unfall.

    Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola

    Die namibische Regierung hat in den Nationalparks im Norden Namibias die offiziellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei intensiviert.

    Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

    • Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
    • Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
    • Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie die Grenze nicht.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. 2024 wurde ein Gesetz, dass gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Männern durch das sog. "Sodomie-Verbot" unter Strafe stellte, durch den Obersten Gerichtshof als verfassungswidrig und ungültig erklärt; die namibische Regierung legte Berufung gegen die Entscheidung ein.

    Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden höchstrichterlich als verfassungsgemäß anerkannt. Regierung und Parlament haben allerdings das Ehegesetz (Marriage Act 2024) so angepasst und verabschiedet, dass gleichgeschlechtliche Ehen (auch wenn diese außerhalb Namibias geschlossen wurden) nicht anerkannt werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.

    Rechtliche Besonderheiten

    Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Debitkarten (Girocard, Maestro) möglich.

    • Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
    • Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens drei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem, unbeschädigten Zustand sowie gut lesbar sein.

    In Einzelfällen kam es zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde. 

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

    • Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung erteilter Aufenthaltserlaubnisse mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.

    Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen

    Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.

    Visum

    Seit April 2025 können deutsche Staatsangehörige zu touristischen Zwecken nur mit gültigem Visum nach Namibia einreisen. Dieses Visum wird mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt im Regelfall zur mehrfachen Einreise (sog. „multiple entry“). 

    Folgende Arten der Visumsbeantragung stehen zur Verfügung:

    1. „Visa on Arrival“ (als Online-Visum): Das namibische Innenministerium empfiehlt, das Visum vor Reisebeginn online als E-Visum zu beantragen.
    2. „Visa on Arrival“ (bei Einreise): Informationen zu einer Visumserteilung bei Einreise sowie zu den Grenzübergängen, an denen diese möglich ist, finden sich im Factsheet des namibischen Innenministeriums.
    3. Visumsbeantragung bei der namibischen Botschaft in Berlin.

    In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste etc. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Der Antrag kann online oder direkt bei der namibischen Botschaft gestellt werden. 

    Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum sowie unter Umständen eine - am besten vor der Einreise - beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ einzuholende Akkreditierung. Die Genehmigungsdauer beträgt bis zu vier Wochen. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist dieBotschaft der Republik Namibia.

    Einreise via Südafrika

    Bei der Einreise nach Namibia von Südafrika aus gelten besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.

    Minderjährige

    Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

    Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.

    Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile (ein „Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
    Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung "Affidavit", Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

    Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

    Alleinreisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu der sie in Namibia reisen.

    Eidesstattliche Versicherungen bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

    Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD jedoch bei Einreise deklariert werden.
    Die Ausfuhr ist für Reisende auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
    Für Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der Southern African Customs Union SACU (Botsuana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika) gibt es keine Beschränkungen. 

    Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer jeder Waffe wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.

    Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus. 

    Ausfuhrbestimmungen

    Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES. 

    Tiere

    Die Einreise mit Tieren ist nur mit entsprechender Einreisegenehmigung möglich. Die Veterinary Association of Namibia hat dazu weitere Informationen zusammengestellt. 

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen: 

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

    Reiseimpfungen:

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Meningokokken-Impfung und Cholera-Impfung sind in der Regel nicht notwendig.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Namibia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. 

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

    • Ganzjährig hohes Risiko: im Norden und Nordosten des Landes (Provinz Zambezi/Caprivi Streifen; östlicher Teil der Provinz Kavango East; nördlicher Teil der Provinz Kavango West; östlicher Teil der Provinz Ohangwena)
    • Saisonal hohes Risiko von September bis Mai: Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet
    • Saisonal mittleres Risiko von Juni bis August: Übrige Teile des nördlichen Drittels des Landes (Ausnahmen s. o.), einschl. des Etosha-Nationalparks und großer Teile der Provinz Kunene; die Städte Grootfontein, Okakarara, Ondangwa, Outapi und Tsumeb. Hinweis: Im Jahr 2025 und 2026 wurde in einigen Gebieten im Norden und Nordosten des Landes ein starker Anstieg der Malariafälle beobachtet
    • Ganzjährig mittleres Risiko: westliche Regionen der Provinz Kunene (Ausnahmen s. o.)
    • Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes (Ausnahmen s.o./u.)
    • Malariafrei: südliche Landeshälfte inklusive Windhuk, Namib-Wüste, gesamte Küstenregion

     

    • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Durch Zecken kann das afrikanische Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, sowie selten Krim-Kongo-Fieber übertragen werden. 

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Namibia wurdePoliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehePoliomyelitis-Impfung.
    • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    In Namibia besteht ein Risiko fürMpox und Tuberkulose; das Risiko für Meningokokken-Erkrankungen ist sehr gering. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. 

    • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    • Beachten Sie lokale Warnungen.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
    • Eine Meningokokken-Impfung ist i.d.R. nicht empfohlen. In besonderen Situationen (Ausbruch oder einfacher Reisestil mit engen sozialen Kontakten) kann sie dennoch sinnvoll sein. 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann und vorrangig im Nordosten/ Caprivi auftritt. Krim-Kongo-Fieber kann neben der Übertragung durch Zecken auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Blut oder Fleisch) übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich in ärztliche Betreuung.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann und vor allem im Norden des Landes (Provinzen West-Kavango, Ost-Kavango und Sambesi) vorkommt. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

    • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab. 

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Ggf. weitere Hinweise zu Brandsaison oder anderweitiger Saisonalität.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

    Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

     

  • Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Redaktionelle Änderungen

     

     

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
     

    Sicherheit

    Terrorismus

    Kriminalität

    Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und -einbrüche kommen, insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens, vor.

    Insbesondere an touristischen Brennpunkten ist bei Taxifahrten Vorsicht geboten; oft warten dort nicht lizenzierte Taxis. Bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.

    Bei Geldwechseln auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalen kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln und infolgedessen zu Diebstählen und auch vereinzelt zu sexuellem Missbrauch kommen.

    Betrüger bieten vereinzelt im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an, reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert.

    Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder“ zu verlangen. Tschechische Polizisten tragen eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche). Sie dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen, wie z. B. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung.

    In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt.

    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.
    • Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.
    • Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
    • Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.

    In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch Lawinen, insbesondere abseits ausgewiesener Pisten und Loipen. 

    Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen. 

    Gelegentlich kommen auch Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor. 

    • Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
    • Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Grenzkontrollen

    Derzeit werden an der deutsch-tschechischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt. 

    Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. 

    Infrastruktur/Verkehr

    Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.

    Im öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.200 CZK an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.

    Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

    Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.

    Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.

    Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe berechtigt.

    Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.

    Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
    Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.

    Bei Unfällen mit Sachschaden über 200.000 CZK (über ca. 8.000 EUR) oder mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

    Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.

    Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.

    Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.

    Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.

    Für Fahrzeuge über 3,5 twird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.

    Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt.

    Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz.

    Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 75.000 CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.
    Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.

    • Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.
    • Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    LGBTIQ

    Rechtliche Besonderheiten

    Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.

    Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro). 

    In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet. 

    • Achten Sie auf die Hinweisschilder " Zákaz fotografování" (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen. 

    Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

    An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft.

    Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

    Pyrotechnik

    Seit Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein umfassendes Gesetz zum Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik im öffentlichen Raum.

    Bei Missachtung können hohe Geldstrafen verhängt werden, weitere Informationen bietet die zuständige Behörde. 

    Geld/Kreditkarten

    Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
    Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.

    • Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Ja
    • Vorläufiger Personalausweis: Ja
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.

    Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für alle Personen (auch Kleinkinder) erforderlich.

    Registrierung

    Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.

    Minderjährige

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

    Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, auf der alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer stehen, mitgeführt werden. 

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

    Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.

    Tiere

    Für Reisen mit bestimmten Tieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Borreliose

    Seit Sommer 2026 wird eine Häufung von Borreliose-Fällen in Mittelböhmen und Südmähren gemeldet. In Prag stufen die Gesundheitsbehörden teils auch städtische Parks und Waldgebiete als Risikogebiete ein.

    • Tragen Sie lange helle Kleidung und nutzen Sie ggf. Repellentien, siehe Schutz vor Insekten. Suchen Sie nach dem Aufenthalt in der Natur Ihren Körper nach Zecken ab. Zecken sollten so schnell wie möglich entfernt werden.

    Hepatitis A

    Seit Anfang des Jahres 2025 verzeichnet die tschechische Republik einen Anstieg der Hepatitis-A-Infektionen. Besonders betroffen sind Prag, aber auch Karlsbad und die Regionen Mittelböhmen und Mähren-Schlesien. 

    • Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere auf eine konsequente Handhygiene.
    • Als Reiseimpfung wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation werden zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen. Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern und Studenten, dass Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Klären Sie ggf. mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In den Sommermonaten kann West-Nil-Fieber durch tagaktive Mücken übertragen werden. In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es von Frühjahr bis Herbst zur Übertragung von Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.  

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Ausnahmezustand

    In den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios, Pastaza, Guayas, El Oro, Los Rios, Manabí, Santa Elena sowie in den Kantonen La Maña (Cotopaxi), Echeandía und Las Naves (Bolivar) gilt der Ausnahmezustand weiterhin. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich. 

    In den Provinzen Guayas, Manabí, Los Rios und El Oro gelten mit Wirkung vom 17. September bis 30. September 2026 nächtliche Ausgangssperren von 0 bis 5 Uhr.

    Im ganzen Land kann es durch Straßensperren, Polizei- und Militärkontrollen zu erheblichen Einschränkungen - insbesondere bei Überlandfahrten - kommen. Flughafenzufahrten, Buslinien zwischen (und in) Städten, Mietwagenfahrten und Transfers zu touristischen Zielen können kurzfristig blockiert oder umgeleitet werden. Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können nicht ausgeschlossen werden.  

    • Führen Sie Ihren Reisepass im Original mit und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Informieren Sie sich in den lokalen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter zu den ggf. geltenden Ausnahmezuständen; beachten Sie die jeweils geltende Vorschriften.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Planen Sie ausreichend Zeit für Transfers (z. B. zu Flughäfen) ein.

    Sicherheit

    Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, abgeraten.

    Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten.

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Im ganzen Land kann es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen -  kommen.

    • Informieren Sie sich bei den ecuadorianischen Behörden und in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch.
    • Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
    • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Meiden Sie v.a. das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und Bandenmitgliedern haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

    Besondere Vorsicht ist in folgenden Gebieten geboten: 

    (Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.)

    • Guayaquil, v.a. südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán,
    • Provinz El Oro, v.a. in den Städten Huaquillas und Arenillas,
    • Provinz Los Rios, v.a. in den Städten Quevedo, Quinsaloma und Pueblo Viejo,
    • Provinz Esmeraldas, v.a. in Esmeraldas-Stadt sowie den nördlichen Gebieten,
    • Provinzen Sucumbíos, Manabí (nördliche Grenzregion zur Provinz Esmeraldas) Santa Elena und Santo Domingo, v.a. in Santo Domingo-Stadt.

    Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch.

    Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen.  Es kommt aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär.

    In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Entführungen und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.

    In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen.

    Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die deutsche Botschaft in Quito.

    • Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür oder Uber.
    • Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt; nehmen Sie keine Speisen und Getränke von Unbekannten an.
    • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
    • Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise.
    • Machen Sie Überlandfahrten (auch in Bussen) nur tagsüber und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Erdbeben, Vulkane und Tsunamis

    Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.

    Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
    Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.

    Überschwemmungen

    Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
    In der gesamten Regenzeit kann es schwerwiegenden Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. In den Ebenen muss mit Aquaplaning und überschwemmten Straßen gerechnet werden, die – wenn überhaupt - nur mit größtmöglicher Vorsicht passiert werden können, da z.B. Schlaglöcher nicht sichtbar sind. In Bergregionen drohen gefährlicher Steinschlag und Erdrutsche.

    Busch- und Waldbrände

    Vor allem in den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen.
    • Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Einreise nach Ecuador auf dem Landweg aus Peru oder Kolumbien

    Für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Ohne das korrekte Führungszeugnis kann die Einreise verweigert werden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.

    • Beachten Sie, dass verschiedene Grenzübergänge auf dem Landweg derzeit geschlossen sind, sieheAktuelles.
    • Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten.
    • Sollte kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, kann seitens der ecuadorianischen Behörden direkt bei der Einreise Abfrage der ecuadorianischen Einreisedatenbank (SIMIEC) geprüft werden, ob Einreisehindernisse nach Ecuador bestehen. Es wird keine Gewähr übernommen, dass Abfragen jederzeit und an jedem Grenzübergang möglich sind.
    • Beachten Sie auch die Hinweise unterGesundheit – Impfschutz.

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.

    Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.

    • Beachten Sie bei der Buchung Ihres Fluges nach Galapagos unbedingt, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Sie vermeiden so zusätzliche Gebühren.

    Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.

    Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

    Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.

    Führerschein

    Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

    LGBTIQ

    Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

    • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

    Geld/Kreditkarten

    Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.

    Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass:Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate  gültig sein.
    Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
    Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.

    Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, sieheReiseinfos sowie Gesundheit - Impfschutz.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.

    Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.

    Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.

    Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.

    Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

    Einreisekontrolle und Ausweispflicht

    Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen.

    Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

    Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.

    Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde "Migración" erhältlich.

    Galapagos-Inseln

    Siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

    Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden.

    Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss vor Abflug am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden.

    Minderjährige

    Zur Ausreise aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische Ministerio del Interior.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ist unbegrenzt möglich, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 USD per elektronischer Zollanmeldung deklariert werden.

    Tiere

    Für die Einfuhr von Haustieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland Kontakt aufnehmen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen:

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).

    Reiseimpfungen:

    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s.u.) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.  

    Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Gelbfieberimpfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen. Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung für Reisen in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie in bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua. Für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln liegt keine Empfehlung für eine Gelbfieberimpfung vor.

    Standardimpfungen:

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. Besonders wichtig ist ein aktueller Tetanus-Schutz, da die Versorgung mit Tetagam (Tetanusimmunglobulin zur Behandlung) nicht sichergestellt ist.

    Medizinische Versorgung

    Das medizinische Versorgungsangebot entspricht in den größeren Städten und im privaten Sektor in weiten Teilen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Manche spezielle Therapie- oder Diagnostik-Optionen stehen jedoch landesweit nicht zu Verfügung, so dass im Einzelfall eine Verlegung nach Bogotá, Brasilien oder eine Repatriierung erwogen werden muss. Der öffentliche Sektor weist im Bereich personeller, apparativer, logistischer und finanzieller Ressourcen Defizite auf. Insbesondere in ländlichen Bereich nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich. Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung. 

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht vor allem in den Provinzen östlich der Anden unterhalb von 2.300 m. Der Anteil der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durchPlasmodium vivax, beträgt 71%. 29% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

    • Mittleres Risiko: < 2.000 Höhenmetern in Teilgebieten des Amazonasbeckens inkl. dem Nationalpark Yasuní
    • Geringes Risiko: Rest des Landes < 2.000 Höhenmetern (Ausnahmen s. o.), Inseln Puná und Mondragon
    • Malariafrei: Quito, Guayaquil, Galapagosinseln

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. 

    • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Nachhinein sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten.
    • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. 

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut kann über verschiedene Tierarten erfolgen. In Ecuador kommen zahlreiche Schlangen vor. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. 

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsereInformationen zum Tauchen.

    Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Betroffen sind alle Altersstufen und nicht nur Bergsteiger, da auch touristische Ziele in Höhenlagen liegen. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

    Letzte Änderungen: 

    Aktuelles

    Redaktionelle Änderungen

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Bearbeitungsdauer Visaanträge

    Derzeit muss insbesondere bei Anträgen für australische Working Holiday Visa mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Weitere Hinweise bietet die Webseite des zuständigen australischen Department of Home Affairs. 

    • Informieren Sie sich ggf. bei den zuständigen australischen Behörden zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags.
    • Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer Ihres Visumantrags bei Ihrer Reiseplanung und nehmen Sie kostenintensive Buchungen z. B. für Flüge oder Unterkünfte möglichst erst nach Erhalt des Visums vor. 

    Sicherheit

    Terrorismus

    Die australische Regierung verfügt über ein Terrorwarnsystem mit fünf Stufen. Auch nach dem Terroranschlag vom 14. Dezember 2025 am Bondi Beach in Sydney gilt unverändert Stufe 3 („Probable“ = Anschlagswahrscheinlichkeit in den nächsten 12 Monaten über 50 Prozent). Für die Bevölkerung sind damit keine spezifischen Vorsichtsmaßnahmen verbunden. Jedoch können Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen und Menschenansammlungen angepasst werden.

    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
    • Beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte Folge.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die Lage in Australien ist stabil.

    • Informieren Sie sich dennoch über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate ist insgesamt zwar niedrig. Es kommt aber auch in Australien zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen, sowie gelegentlich zu Fällen versuchten Kreditkartenbetrugs durch das Klonen von Karten. Rucksacktouristen sollten sich besonders in einfachen Unterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

    Vereinzelt kommt es zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben.
    Übergriffe erfolgten insbesondere bei Dunkelheit auch in Alice Springs im Northern Territory, an der Gold Coast und in Cairns in Queensland sowie an touristisch beliebten Orten Sydneys wie z.B. Kings Cross, auch auf ausländische Touristen.
    Täter sind häufig bewaffnet und verüben vereinzelt auch Vergewaltigungen.

    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch einfachen Unterkünften sowie Bars und Cafés besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Lassen Sie Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen nicht unbeaufsichtigt und keine Wertgegenstände im Auto zurück.
    • Benutzen Sie mit Wohnmobilen nur bewachte Campingplätze.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Wirbelstürme und Überschwemmungen

    Das Klima ist im Süden und Osten gemäßigt, im Norden tropisch und im Zentrum wüstenhaft.
    In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen, die zerstörerische Winde mit Orkanstärke und Starkregen mit sich bringen. Aber auch in allen anderen Bundesstaaten sind ganzjährig heftige Regenfälle möglich. In der Folge kommt es regelmäßig zu über die Ufer tretenden Flüssen, weitreichenden Überschwemmungen (in Städten auch durch überlastete Regenwasser-Abflusskanäle) und Erdrutschen sowie zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen im Reiseverkehr. Reisen in betroffene Gebiete sollten vermieden, die Medien aufmerksam verfolgt und den Anweisungen der örtlichen Behörden Folge geleistet werden.

    Busch- und Waldbrände

    In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht nicht, solange Sicherheitshinweise von Polizei und Feuerwehr beachtet werden.
    Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

    Erdbeben

    Australien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Baden, Surfen und Schwimmen im Meer

    In Sydney kam es im Januar 2026 an viel besuchten Stränden zu mehreren Haiattacken. 

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.

    Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.

    In Australien herrscht Linksverkehr. Dieser erfordert, insbesondere auf weniger befahrenen Straßen, selbst bei erfahrenen Fahrern aus Ländern mit Rechtsverkehr, besondere Aufmerksamkeit und birgt Gefahrenpotenzial.

    Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

    Überlandfahrten bergen ein gewisses Unfallrisiko, das oftmals unterschätzt wird. Insbesondere wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens können Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung zu schweren Verkehrsunfällen führen. Auch können plötzlich auftauchende Wildtiere, wie z.B. Kängurus, sowie deren Entfernungen zum eigenen Kfz, unterschätzt werden. Fahrzeuginsassen erliegen häufig am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da Rettungssanitäter in abgelegenen Gebieten die Unfallstelle z. T. erst nach Stunden erreichen.

    In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden - z. B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv.

    In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Für Reisende gibt es bisher keine drastischen Auswirkungen.

    • Erkundigen Sie sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln.
    • Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Reisen ein und unterschätzen Sie die großen Entfernungen nicht, machen Sie ausreichend Pausen.
    • Informieren Sie sich als Nutzer von Kraftfahrzeugen rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen und ergänzen Sie ggf. den Schutz.
    • Gehen Sie überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser um.

    Führerschein

    Für kurzfristige Aufenthalte in Australien gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten für die einzelnen Bundesstaaten erteilen die deutschen Vertretungen in Australien erhältlich.

    Wanderungen und Trekking-Touren im Outback

    Reisende, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, können sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden registrieren. Dies ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können.
    Es gab mehrere tragische Todesfälle Reisender, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben.

    Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz außerhalb von Ballungsräumen nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.

    • Registrieren Sie sich für abgelegene Strecken zu Ihrer Sicherheit bei der Polizei, in Tankstellen oder Geschäften.
    • Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze und nehmen Sie bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mit.
    • Seien Sie sich bewusst, dass sie ggf. längere Zeit nicht per Handy erreichbar sein können.
    • Nehmen Sie möglichst ein Satellitentelefon mit bzw. erkundigen Sie sich beim Veranstalter, ob und ggfs. wo ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist.
    • Informieren Sie Angehörige über Ihre Reisepläne vorab und regelmäßig, um unnötige Besorgnis und daraus resultierende Suchaktionen zu vermeiden.

    LGBTIQ

    Australien kann als eines der am meisten LGBTIQ-akzeptierenden Länder der Welt angesehen werden. Sydney mit seinem jährlichen Mardi-Gras-Festival gilt als eine der LGBTIQ-freundlichsten Städte Australiens. LGBTIQ-Personen in Australien sind durch den Sex Discrimination Act2013 vor dem Gesetz vor Diskriminierung geschützt und haben gleichermaßen dieselben Rechte und Pflichten wie andere. Australien hat die Ehe für alle eingeführt. Gleichgeschlechtliche Adoption von Kindern und Stiefkindern ist seither landesweit legal. Transgender- und Intersex-Rechte variieren je nach Bundesstaaten und Territorien. Nicht-binäre Australier können legal ein „nicht-spezifisches“ Geschlecht in föderalen Rechtsdokumenten und in den Aufzeichnungen einiger Bundesstaaten und Territorien registrieren.

    Rechtliche Besonderheiten

    Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch z.B. für den Alkoholkonsum, Verkehrsvorschriften und das Rauchen in der Öffentlichkeit.

    In öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Für den Kauf von E-Zigaretten, die flüssiges Nikotin enthalten, wird ein ärztliches Attest benötigt. 

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft, auch sonst werden Gesetzesverstöße strenger geahndet als in Deutschland.

    • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort, z.B. im Hotel, bei Geschäftspartnern oder Bekannten nach den lokalen Gesetzen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
    Bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land ist oft eine Mindestgültigkeit des Passes von sechs Monaten vorgeschrieben.

    Visum

    Siehe Aktuelles

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Australien ein Visum bzw. eine ETA. Die Beantragung muss vor Reiseantritt und kann nicht erst bei Einreise erfolgen.

    eVisitor

    Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor-Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor-Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.

    Electronic Travel Authority ETA

    Das vor Einführung des eVisitor-Visums bestehende Electronic Travel Authority ETA (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreisegenehmigungen entsprechen denen des eVisitor-Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters.

    Transit

    Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für einen Transitaufenthalt am Flughafen, wenn dieser acht Stunden übersteigt, auch wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Bei bis zu acht Stunden Aufenthalt im Transitbereich und gebuchtem Weiterflug ist kein Visum nötig, siehe Travellers eligible to transit without visa.

    Working Holiday-Visum

    Zahlreiche junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten bietet der Fair-Work-Ombudsman.

    Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als  Arbeitnehmer zur Verfügung.

    Einreisekontrolle/Körperscanner

    Fluggäste müssen an vielen Flughäfen in Australien mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs zur Verfügung.

    Minderjährige

    Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellt beispielsweise Qantas zur Verfügung.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden.

    Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.
    Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und steuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:
    Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.:

    • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900 AUD;
    • für Reisende unter 18 Jahren bis zu  je 450 AUD;
    • Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurde:
    • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 l Alkohol;
    • Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
    • für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 g Tabak.

    Es gibt zudem strengeVorschriften für die Einfuhr von Vaping-Produkten.Stets aktuelle Informationen zu Freimengen bietet die Australian Border Force.

    Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.

    Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr vieler, insbesondere bedrohter Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb und der Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.

    Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie bei der Australian Border Force.

    Tiere

    Bei der Einfuhr von Haustieren findet das australische Quarantäneregime Anwendung. Der Prozess der organisatorischen Vorbereitung ist sehr zeitaufwendig. Es ist mit Vorlaufzeiten von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Vor der Ausreise sind mehrmalige Tierarztbesuche vorgeschrieben (Microchip, Tollwutimpfung, Zeckenbehandlung, Wurmkur, Bluttests). Weiterhin muss eine Einreisegenehmigung und ein Gesundheitszeugnis bei den australischen Behörden beantragt werden. Nach der Einreise in Australien wird das Heimtier bis zu 30 Tage in einer Quarantänestation untergebracht. Es gilt zu beachten, dass bestimmte Hunderassen nicht nach Australien eingeführt werden dürfen, darunter Pit-Bull-Terrier. Weitergehende Informationen bietet das australische Ministerium für Landwirtschaft.

    Einfuhrbestimmungen innerhalb Australiens 

    Beim Überschreiten von Bundestaats- und anderen Quarantänegrenzen innerhalb Australiens gibt es Beschränkungen für die Mitnahme von Waren. Dazu gehören Lebensmittel, wie pflanzliche und tierische Produkte, sowie biologische Materialien. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen der Bundesstaaten und den Quarantänegrenzen bietet die Webseite des australischen Landwirtschaftsministeriums.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt nicht bei Einreise von den Galapagosinseln in Ecuador. Australien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Japanische Enzephalitis (Reisen in die Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia und die Inseln der Torres-Straße) und Dengue-Fieber (Vorkommen in Nordqueensland und Inseln der Torres-Straße) empfohlen.
    • Impfungen gegen Meningokokken (ACWY und B) sind in Australien Teil des normalen Impfschemas und können bei Schul- oder Universitätsbesuch u. U. vorausgesetzt werden.

    Denguefieber

    Dengueviren werden hauptsächlich von Dezember bis Juni im Norden Australiens durch tag- und dämmerungsaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung für Reisende (Qdenga®) ist in Europa verfügbar, in Australien aber nicht zugelassen und dort nicht erhältlich, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Ross-River-Fieber

    Bei dieser Erkrankung handelt es sich um die häufigste durch Mücken übertragene Erkrankung in Australien. Typische Symptome sind Fieber, Ausschlag, Müdigkeit und (starke) Gelenkschmerzen sowie Gelenkschwellungen, die monatelang anhalten können. Eine Übertragung ist landesweit möglich, besonders betroffen sind jedoch tropischen Gebiete in Queensland, Northern Territory und Western Australia. Eine Impfung existiert nicht.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Ross-River-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe ganztägig konsequent vor Mückenstichen.

    Japanische Enzephalitis

    Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis (JE) kommen. In den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia besteht seit 2022 ein Risiko für eine Infektion.
    Bei der JE handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nacht- und dämmerungsaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich bei Aufenthalten auf den Inseln der Torres-Straße oder den Bundesstaaten New South Wales, Queensland, Victoria und South Australia, impfen, wenn ein erhöhtes individuelles Risiko durch einen längeren Aufenthalt in den Übertragungsgebieten und während der saisonalen Übertragungszeiten besteht.

    Mpox

    Das Mpox-Viruswird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, Atemtröpfchen sowie kontaminierten Gegenständen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

    • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
    • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

    Schlangen, Spinnen, Quallen, Haie und andere Tiere

    Es können Erkrankungen und Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Schlangen, Spinnen, Quallen und anderen Meerestieren vorkommen sowie punktuell auch durch Krokodile und Haie, siehe auch Natur und Klima.

    • Befolgen Sie Warnhinweise und nehmen bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch.

    Die saisonal auftretende, fußballgroße Qualle „Seewespe“ zählt zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen.

    Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommen die nur wenige Zentimeter große Qualle „Irukandji“ sowie zuletzt vermehrt die „Portugiesische Galeere“ vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen nach etwa 30 Minuten starke Schmerzen, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf.

    • Bei Quallenverletzungen sollten sofort alle auf der Haut klebenden Tentakel entfernt und die betroffenen Stellen mit Meerwasser oder Weinessig übergossen oder mit Rasierschaum bedeckt werden. Suchen Sie einen Arzt auf, sollten die Hautreizungen nach einigen Stunden nicht abklingen.

    Leptospirose

    Leptospiren sind Bakterien, die i.d.R. durch Kontakt mit kontaminiertem Oberflächenwasser übertragen werden. Meist verläuft die Erkrankung wie ein grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es zur schweren Organbeteiligung kommen. Leptospirose kommt vorrangig zwischen Dezember und Juni in Queensland und Victoria vor. Es existiert eine medikamentöse Therapie, jedoch keine Impfung.

    • Meiden Sie den Kontakt mit stehenden Gewässern.
    • Beachten Sie die Hinweise zu Leptospirose.

    Melioidose

    Hierbei handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die in Nordaustralien vorkommt.

    Die Infektion erfolgt überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszeßbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.

    • Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.
    • Informieren Sie Ihren behandelnden Arzt über Ihren Aufenthalt in (Nord-)Australien und weisen Sie bei entsprechenden Symptomen gezielt auf die Verdachtsdiagnose Melioidose hin.

    Medizinische Versorgung

    Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Privatkliniken verfügen in der Regel nicht über Notfallaufnahmen.

    Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament finden Sie unter Can-You-Bring-It-In.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Australien mit, und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

    Letzte Änderungen: 

    Einreise und Zoll - Visum

    Redaktionelle Änderungen

     

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)

    Aktuelles

    Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. 
    Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Sicherheitslage

    Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Seit Mitte April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon.
    Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Verhandlungen finden sowohl zwischen den USA und Iran als auch zwischen Israel und Libanon statt. Vor allem die Waffenruhe mit Libanon bleibt aber durch gegenseitige Angriffe von Hisbollah-Miliz und israelischer Armee brüchig.

    Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen.  

    In Gaza gilt seit Oktober 2025 ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Auch wenn der Waffenstillstand brüchig ist, wird er bislang weder von der Hamas, noch von Israel grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise im Fall eines Scheiterns des von den USA verhandelten 20-Punkte-Plans eine israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.

    Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt, die zuletzt am 7. Juni 2026 in Zentralisrael ein Todesopfer forderten. Die israelische Armee hält nach wie vor hat eine große Anzahl von Truppen in den militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete vor. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. 

    Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auch auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron, deutlich zugenommen.

    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
    • Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können.
    • Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie bei einem möglichen erneuten Aufflammen der Konflikte wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land gegebenenfalls nicht verlassen können.
    • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
    • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache).
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
    • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.
    • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im AbschnittSicherheit – Terrorismus.

    Ausreisemöglichkeiten

    Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. 
    Informationen zur Ausreise über den Landwegsiehe unten:Einreise und Zoll – Grenzübergänge.

    Ausreise aus dem Gazastreifen

    Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.

    Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:

    • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.

    Sicherheit

    Siehe Aktuelles

    Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ost-Jerusalem) wird gewarnt.
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (sogenannter „Gaza-Envelope“) sowie in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten. 
    Von Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Terrorismus

    Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen. 

    Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.

    • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.
    • Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
    • Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Grenzgebiet zu Ägypten

    Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen. 

    In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.

     

    Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

    Siehe Aktuelles.

    Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.

    Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.

    Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

     

    Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem

    Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.

    Von Reisen nach Ost-Jerusalem wird abgeraten.

    Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

    Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.

    Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.

    • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
    • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
    • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
    • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
    • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
    • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
    • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.

    Kriminalität

    Siehe Aktuelles

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
    Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
    In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

    Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite. 

    In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
    • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
    • Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
    • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.

    Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten. 
    Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. 

    • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
    • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

    Rechtliche Besonderheiten

    Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

    Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. 

    Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (sieheVisum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

    Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum.

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

    Für die Einreise nach Israel ist eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. 

    Weitere Informationen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

    Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

    Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

    Personen, die weder israelische Staatsangehörige noch Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Israel sind und öffentlich zum Boykott gegen Israel aufrufen oder sich verpflichtet haben, an Boykotten teilzunehmen, das Existenzrecht Israels in Frage stellen, den Holocaust leugnen, die Ereignisse vom 7. Oktober 2023 leugnen oder die Verfolgung israelischer Staatangehöriger vor dem IStGH unterstützen, erhalten grundsätzlich kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Das gleiche gilt, wenn o.g. Personen für Organisationen oder Einrichtungen arbeiten, die entsprechende Positionen vertreten.

    Grenzübergänge

    Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

    Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. 

    Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten: 

    Ein- und Ausreisepraxis Israel

    Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

    Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

    Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

    Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

    Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

    • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
    • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

    Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

    Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

    Ein- und Ausreise in das Westjordanland

    Siehe Aktuelles und Sicherheit.

    Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

    Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

    Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

    Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

    Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

    Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

    Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

    Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

    Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).

    Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:  

    Minderjährige

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

    Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

    Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

    Tiere

    Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.   
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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    Weitere Hinweise für Ihre Reise

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